Das Bundesjugendwerk (BuJW) hat eine Stellungnahme zum Einzug der Kinderrechte in das Grundgesetz veröffentlicht.

Dort wird unter anderem kritisiert:
,,Anstatt aus der Corona-Situation und den andauernden Protesten für mehr Klimaschutz zu lernen und jungen Menschen Beteiligungsrechte einzuräumen, werden sie nun auch qua Grundgesetz als nicht-vollwertiges Mitglied der Gesellschaft dargestellt. Junge Menschen brauchen das (einklagbare) Recht auf Beteiligung.“

Wir als Landesjugendwerk der AWO Saarland befürworten und unterstützen die Stellungnahme samt Kritikpunkten und sehen die dort aufgeführten Forderungen ebenfalls als notwendig an.

Möchten aber auch nochmal verdeutlichen, dass der Einzug der Kinderrechte in das Grundgesetz ein zwingend erforderlicher und begrüßenswerter Vorgang ist. Daher wollen wir durch das Unterstützen der Stellungname, wie es auch das BuJW deutlich macht, jediglich zur besseren Ausührung dieses Vorhabens beitragen.

Die Stellungnahme findet ihr auch unter

https://www.bundesjugendwerk.de/aktuelles/aktuelles