Chancengleichheit – Alle Bürger:innen sollen unabhängig ihrer sozialen Herkunft das Recht auf gleiche Lebens- und Sozialchancen in Ausbildung und Beruf erhalten. Konkret bedeutet das, dass der Bildungserfolg der Schüler:innen nicht von Faktoren wie ihrer sozialen Herkunft abhängig sein darf. Die rechtlich-formale Chancengleichheit wird beispielsweise durch Artikel 3 des Grundgesetzes gesichert. Es reicht allerdings nicht aus, dass Schüler:innen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Religion, etc. von den Schulen abgelehnt werden können. Benachteiligte Schüler:innen sollen darüber hinaus dazu befähigt werden, schulische Anforderungen zu meistern und die eigene Bildungsbiografie aktiv zu gestalten.

Gerade Schüler:innen aus sozial schwächeren Familien sind strukturell benachteiligt. Die Anschaffung von Schulbüchern und Lernmaterialien, die Fahrkarte, um die Schule zu erreichen, und die Bezahlung des Kopiergelds – all diese und viele weitere Aspekte sind sehr kostspielig. Laut des aktuellen Armutsberichts ist jedes 5. Kind im Saarland von Armut betroffen, in Saarbrücken ist es sogar jedes 3. Kind. All diese Kinder haben aufgrund ihrer sozialen Herkunft nicht die gleichen Chancen wie andere Kinder. Dem muss entgegengesteuert werden.

An vielen Schulen müssen Schüler:innen die Kopien, die sie von ihren Lehrer:innen erhalten, selbst bezahlen. Für einige Familien sind diese Beträge kaum aufbringbar, werden ihnen aber aufgezwungen. Die Kosten für die Kopien, die die Schüler:innen zum Lernen brauchen, dürfen nicht weiter auf die Schüler:innen umgewälzt werden. Auch darf es nicht sein, dass die Lehrer:innen die Kosten tragen müssen. Die Schulen sollten genug Budget für die Kopien erhalten, damit zumindest ein kleiner Schritt in Richtung Chancengleichheit getan werden kann. 

Die Beschaffung von Lernmaterialien ist sehr kostspielig. So muss für jede:n Schüler:in in jedem Schuljahr einiges an Geld für das Schulmaterial aufgebracht werden. Seit einigen Jahren gibt es im Saarland die Möglichkeit, freiwillig an der Schulbuchausleihe teilzunehmen, was die Kosten der Schulbücher verringert. Diese finanzielle Entlastung war bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit. Während Schüler:innen der Förderschulen oder Schüler:innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen automatisch von der Zahlung des Leihentgelts befreit sind, müssen beispielsweise einkommensschwache Familien und Schüler:innen in Heimunterbringung  die Befreiung von der Zahlung des Leihentgelts beantragen. Die Möglichkeit dieser Befreiung ist sehr wichtig, jedoch gestaltet sich die Antragsstellung teilweise sehr schwierig. Der Antrag ist nur auf Deutsch vorhanden und ist zudem nicht barrierefrei oder in Leichter Sprache verfasst. Für viele Menschen stellen diese Anträge eine große Herausforderung dar – sie sind eine unnötige Hürde, die zum Erreichen der Chancengleichheit überwunden werden muss. Zwar gibt es einige freie Träger, die Unterstützung zum Ausfüllen solcher Anträge bieten, allerdings sollten diese Anträge gleich so gestaltet sein, dass sie barrierearm sind. Sodann würde man den Menschen die Hürde ersparen um Hilfe bei Antragstellung bitten zu müssen. Weiterhin sollte diese Unterstützung gleich vom jeweiligen Amt angeboten werden können und sollte nicht erst durch freie Träger erfolgen.

Die Schulbuchausleihe greift nur für Schulbücher und Arbeitshefte. Andere Schulmaterialien wie beispielsweise Schreibhefte, Mäppchen, Stifte und Ordner müssen weiterhin selbst angeschafft werden. Diese und weitere Materialien sind aber unersetzlich, damit die Schüler:innen ihr volles Potential entfalten können, ein erfolgreicher Lernprozess möglich ist und sie die schulischen Anforderungen meistern können. Um dies gewährleisten zu können, darf die soziale Herkunft der Schüler:innen und das Einkommen ihrer Eltern nicht weiter darüber bestimmen, ob sie alle Lernmaterialien zur Verfügung haben oder nicht. Hier muss eine umfassende Förderung her, um für Chancengleichheit zu sorgen.

Ein weiterer wichtiger Faktor in der Chancengleichheit sind die Schulwege der Schüler:innen. Viele Schüler:innen sind auf ihrem Schulweg auf den ÖPNV angewiesen. Sie fahren täglich mit Bus und Bahn zur Schule, von der Schule wieder nach Hause, zu Freizeitangeboten und Angeboten der außerschulischen Bildung. Der öffentliche Personennahverkehr ist unflexibel und teuer – alleine das Landkreis-Schülerabo kostet knapp 60 Euro im Monat. Viele Schüler:innen, die in ländlichen Regionen des Saarlandes leben, warten oft und lange auf die Busse. Wenn sie den Bus nach der Schule verpassen, sind Wartezeiten von einer Stunde oder mehr keine Seltenheit. In manchen ländlichen Regionen fahren oft auch nur Schulbusse, das Wahrnehmen von Freizeitangeboten wird hierdurch ebenfalls sehr erschwert.

Das Bildungs- und Teilhabegesetz aus dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) soll dazu dienen, Familien hinsichtlich der Fahrtkosten zu unterstützen. Die Kostenübernahme für Fahrkarten ist aber an viele Regelungen und Voraussetzungen gebunden. Hier zunächst mal ein paar Stichpunkte für die Berechtigung zur Fahrtkostenübernahme:
– Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII
– Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (Regelschule)
– die am nächsten liegende (geographisch) Schule dieser Schulform
– Schüler:innen die nach dem SGB VIII in Heimen und Wohngruppen untergebracht sind. Neben diesen exemplarisch aufgeführten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Fahrtkosten gibt es noch einige weitere.

Die Übernahme der Fahrtkosten wird nur für die günstigste angebotene Karte genehmigt. Diese ist, wenn die besuchten Schulen nah genug liegen, zwar ausreichend, damit die Schüler:innen die Schule besuchen können, allerdings ist somit die Teilhabe an außerschulischen Aktivitäten, wie Freunde treffen oder Teilhabe in Vereinen, sehr erschwert, da diese Karte nur in einem sehr begrenzten Bereich genutzt werden kann.

Die Voraussetzungen für die Fahrkostenerstattung bringen noch weitere Probleme mit sich: gerade für Familien, die nicht leistungsberechtigt sind nach dem zwölften Buch oder dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, aber trotzdem im Niedriglohnsektor arbeiten, ist die Frage nach den Kosten für die Fahrkarten zur Schule ein finanzielles Problem. Demnach gibt es einige Familien, die für die Fahrtkostenerstattung nicht in Frage kommen, aber dennoch diese Förderung dringend benötigen würden. An dieser Situation muss sich etwas ändern! Durch die stark regulierten Voraussetzungen zur Fahrtkostenübernahme wird die Chancengleichheit in der Bildung nicht ausreichend umgesetzt. Es wird den Schüler:innen nicht nur erschwert, die für sie am besten geeignete Schule zu finden und zu besuchen, durch die strengen Regelungen bei einer Fahrtkostenübernahme werden auch viele außerschulische Bildungsangebote und Aktivitäten für viele Schüler:innen unerreichbar.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Um einer wirklichen Chancengleichheit in der Bildung gerecht zu werden, wie sie im Grundgesetz (Art. 3 GG) festgehalten ist, müssen die Kosten für die Schulmaterialien günstiger werden. Darunter fällt auch, dass die Schüler:innen nicht weiterhin die Kosten für die Kopien tragen sollen und der Prozess der Befreiung vom Leihentgelt der Schulbuchausleihe barrierefrei werden muss. Weiterhin muss der ÖPNV ausgebaut werden. Er muss günstiger oder gar kostenfrei für alle Schüler:innen zur Verfügung stehen. Damit hätten alle Schüler:innen die gleichen Chancen, sich schulisch und außerschulisch zu bilden und an der Gesellschaft teilzuhaben. Hierbei verweisen wir auf Fridays for Future Saar, die eine schrittweise Absenkung der Preise für den ÖPNV bis hin zu einem komplett kostenfreien ÖPNV ab dem Jahr 2025 fordern. Wir unterstützen außerdem die Forderung der AWO Saarland, dass Menschen, die einen Freiwilligendienst (BfD, FSJ, FÖJ) leisten, den ÖPNV kostenfrei nutzen dürfen.

Quellen:

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17284/chancengleichheit
https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/174635/strategien-fuer-chancengleichheit
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_armutsbericht-2020_web.pdf
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/eltern-schueler/schulbuchausleihe/schulbuchausleihe_node.htmlhttps://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjklML2x7HtAhWN_qQKHaFjDaEQFjAAegQIBRAC&url=https://www.saarland.de%2Fmwaev%2FDE%2Fdownloads%2Farbeit%2Fbildung_und_teilhabe.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&usg=AOvVaw33pAMLERBJTItkDuN2Qyg4

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